Sehr geehrte Kundschaft,
durch nicht wahrgenommene Termine, die nicht rechtzeitig, also mindestens 24 Stunden vorher, abgesagt werden, entsteht uns erheblicher finanzieller Schaden. Vereinbarte Termine sind als verbindlich anzusehen, da wir unsere Personalplanung danach ausrichten. Daher sind wir gezwungen, für diesen Fall mindestens 25 % des Verdienstausfalls in Rechnung zu stellen (BGB §615).
Anzahlungen oder Vorauszahlungen werden Anteilig als Verdienstausfall einbehalten, müssen also für den neu erteilten Termin nachbezahlt werden.
Mit dem rechtzeitigen Absagen des vereinbarten Termins erweisen Sie uns und Ihren Mitkunden einen großen Gefallen. Bei mehrmaligem Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage behalten wir uns vor, Ihnen keinen festen Termin mehr zu geben.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Das Friseurteam im L.E. Beauty